VERLORENES LAND, VERSUNKENE WARFT, KAMPF UM DIE HEIMAT
Halligen waren über Jahrhunderte ungeschützt den ständigen Angriffen
der See ausgesetzt. Viele Halligen wie Hayenshallig oder Hingsteness
verschwanden ganz und die Halligen, die bis heute existieren, verloren
erhebliche Teile ihrer Fläche. Auch heute ist Halligland bedrohtes
Land und die Menschen müssen erhebliche Kraft aufwenden, um ihr
kleines Eiland zu erhalten.
"Man fragt bewundernd, woher dem Menschen der Mut kam, auf
dieser Spanne Land ein Dasein zu gründen? Wie er vermochte,
sein Geschlecht Jahrhunderte hindurch fortzuerhalten auf einem Boden,
wo ihm alles fehlt, was sonst die Erde gewährt? Wie es möglich
ist, eine Heimat zu lieben und mit allen Fasern des Herzens an ihr
zu haften, die den Menschen überall nur nur mit Grfahr und
Not umgibt? … Freilich wider die Übermacht der Elemente
vermag die Menschenkraft den ungleichen Kampf immer nur bis zu einem
gewissen Punkte fortzusetzen, um ihr dann zu erliegen; und wie einzelne
der Halligen schon von früheren Sturmfluten hinabgerissen wurden,
so drohet dasselbe Schicksal auch allen übrigen … und
unter diesem Eindrucke wendet man sich mit Grausen von diesen halbverschollenen
Schauplätzen eines ohnmächtigen Ringens …"
(H. Masius, Naturstudien über die Halligen, 1868)

LANDVERLUSTE ÜBER DIE JARHUNDERTE
Die erste amtliche Vermessung der Halligen geschieht erst in den
Jahren 1802 bis 1807 durch Königlich dänische Landvermesser.
Vorher wird die Bestimmung des Ausmaßes der Hallig vertrauenswürdigen
Einwohnern, in der Regel den gewählten Ratleuten, überlassen.
Die Obrigkeit benötigt die Fläche als Grundlage der Besteuerung,
die Einwohner sind wie zu allen Zeiten daran interessiert, ihre
Steuerlast so gering wie möglich zu halten. So neigen die Schätzer
nach Augenmaß zu Untertreibungen der Fläche.
Angegeben
werden die Flächen damals in den alten Maßeinheiten Demat,
etwa ½ Hektar, und Nothgras, etwa 1 Hektar. Zur Vereinfachung
werden die Werte in ha angegeben.
1642, nach der Burchardiflut, ist Hooge noch 1440 ha groß,
die Einwohnerzahl ist unbekannt. Gut 100 Jahre später, 1757
beträgt die Größe noch 1050 ha, es leben 157 Familien
auf 16 Warften. Wieder gut 100 Jahre später, 1877 ist Hooge
noch 677 ha groß. 1894 leben 41 Familien mit 139 Personen
auf 9 Warften.
Seit der Fertigstellung der Steinkante 1914 treten
Landverluste nach außen nicht mehr auf, nur noch an den Prielrändern,
die Größe der Hallig Hooge beträgt seitdem einigermaßen
stabile 591 Hektar. Um 1970 leben 51 Familien mit 191 Personen auf
Hooge. Heute sind es immer noch 51 Familien mit jetzt 110 Personen.
Das bedeutet, Hooge besitzt nach gut 450 Jahren nicht einmal mehr
die Hälfte seiner Fläche, aber immerhin es ist noch da
– im Gegensatz zu vielen anderen Halligen, früher sollen
es einmal über 50 gewesen sein, heute sind es noch 10. Dass
überhaupt noch Halligen existieren, ist dem Küstenschutz
zu verdanken, der seit gut 100 Jahren die letzten Halligen erhält.

HALLIGSCHUTZ - KEIN GEDANKE
Nach der Burchardiflut von 1643 wird versucht, die Reste der Insel
Strand, Nordstrand und Pellworm, neu zu bedeichen, auf den Halligen
geschieht nichts dergleichen. Die Idee, auch die Halligen zu befestigen,
gerät in Vergessenheit.
Man
will die Halligen aber nicht aufgeben, es wird sogar eine Verordnung
erlassen, nach der festgesetzt wird, dass die "zum Nordstrande
gehörigen Halligen nicht an fremde Örter außerhalb
des Landes verkauft oder verpfändet werden".
Für die Halligleute werden im 17. Jahrhundert immer wieder
jährliche Abgaben festgesetzt und nach regelmäßigen
Protesten und den darauf folgenden offiziellen Besichtigungen, die
die Armut des Halliglandes zu Tage bringen, ebenso regelmäßig
wieder deutlich herabgesetzt.
1711 befiehlt man von herzoglicher Seite dem Landesinspektor Claasen
und dem Deichgrafen Sibbers, nach Mitteln und Wegen zu suchen, weitere
Abspülungen der Halligen zu verhindern. Die Beauftragten empfehlen
die Errichtung von Dückeldämmen. Konkrete Maßnahmen
werden nicht ergriffen.
1732 erklärt eine Declaration der Königlichen Resolution
vom 8. Dezember 1731 d.d. 29. April 1732, "die großen
und einträglichen Halligen werden für niemals deichbar
gehalten" (Corp.Slesvicensium, 606).
1805 erläßt Deichinspektor Salchow Anleitungen zur Entwässerung
des Halliglandes.
Der Nordmarscher Pastor Jes Siemsen hat zu Beginn des 19. Jahrhunderts
bereits wenig Hoffnung für die Halligen:
"Die Menschenzahl nimmt von Jahr zu Jahr in demselben Verhältniß
ab, als das Land wegspült. Die Insel ist sicher nach fünfzig
oder sechzig Jahren größtenteils Boden des Meers, und
wenn dasselbe Verhältniß des Gestorbenen und Gebornen
fortdauert, so werden die Einwohner nach Ablauf derselben Zeit ausgestorben
sein."

HALLIGSCHUTZ - MAN DENKT DARÜBER NACH
1825 verliert Hooge in der Februarflut vier Warften, Norderoog
wird unbewohnbar, die Beenshallig versinkt, die Schäden auf
den Halligen sind unermesslich.
Angesichts
der Verwüstungen wird diskutiert, die Halligen aufzugeben,
unbewohnt zu lassen. Ein Argument für die Besiedlung der Halligen
ist jedoch die Genügsamkeit der Halligleute: sie zögen
viel ausländisches Geld herbei und brauchten ihrerseits kaum
fremde Erzeugnisse, heißt es. Also läßt man den
Halligleuten ihre Heimat.
Erst jetzt beginnt man, eine Steindecke als Sicherung des Halligfußes
für notwendig zu erachten. Die dänische Krone erkennt
nun die Erhaltung der Halligen als Staatsaufgabe, man plant verstärkten
Küstenschutz, Halligschutz im Allgemeinen und vermehrte Landgewinnung.
Nach der Februarflut erstellt Deichinspektor Krebs neue Vorschläge
zur planmäßigen Erhaltung der Halligen. Wie die meisten
Veränderungen stoßen auch diese Vorschläge zunächst
auf Mißtrauen und Ablehnung bei den Halligleuten. Doch die
schweren Schäden der Flut führen auch den Halligleuten
vor Augen, daß etwas getan werden muß.
Krebs empfiehlt Lahnungen im Watt, eine billige Methode zur Landgewinnung,
"obschon ihre erste Anlage kostbar ist".
Die Warften sollen erhöht werden, die Böschungen abgeflacht,
die Häuser wieder in Ständerbauweise erbaut werden. Er
schlägt Begrüppelung vor und Uferschutzwerke. Es sollen
Vorschriften erlassen werden gegen die Auflockerung der Warfterde
und Beschädigung durch Dungablagerung.
Es geschieht kaum etwas. Bis in die 1850er Jahre verschwindet der
Halligschutz erneut in den Schubladen.

HALLIGSCHUTZ - MAN UNTERNIMMT ETWAS
Im Jahre 1853 will die Kirchengemeinde der Hallig Gröde ein
Grundstück auf der Hallig Butwehl, heute ein Teil von Langeneß,
verkaufen. Es entspinnt sich eine Debatte, ob ein solches Grundstück
überhaupt verkäuflich sei angesichts der Landverluste
der Halligen und wieder kommen dabei Für und Wider des Halligschutzes
auf den Tisch. Es wird debattiert, manche stehen für den Erhalt
der Halligen als Schutz vor der Küste, manche möchten
die Halligen als unrentabel ganz aufgeben.
Kapitän von Carstensen, Deichinspektor, will zunächst
die Halligen aufgeben, läßt sich dann aber eines Besseren
belehren, zumal die Oberdeichgrafschaft des schleswigschen Deichverbandes,
mithin also die vorgesetzte Behörde, die Bedeutung der Halligen
und Inseln als Bollwerke für die Schleswiger Festlandsmarschen
bereits erkannt hat. Jetzt plädiert von Carstensen dafür,
einige Halligen mit Dämmen zu verbinden, andere landfest zu
machen.
Anfangs geht man nach dem Bericht einer Untersuchungskommission
davon aus, nur die größeren Halligen zu retten, später
werden dann auch kleine Halligen ins Schutzprogramm aufgenommen.
1859 entsteht die Dänische Kommission für Landgewinnung,
deren Tätigkeit durch den preussisch-dänischen Krieg von
1864 unterbrochen wird.
Erst
1866 setzt eine jetzt preussische Kommission für Schleswig-Holsteinische
Wasserbau-Angelegeheiten die Arbeit fort. Schutzmaßnahmen
werden von der Staatskasse finanziert, aber erst im Jahre 1894 beginnt
man mit ersten Baumaßnahmen. 1896 bewilligt der preussische
Landtag schließlich mehr als 1 Million Mark für Steindecken
zur Sicherung der Halligkante, für Pfahlbuhnen und Buschlahnungen
zum Landgewinn. Man beginnt, Dämme zu errichten vom Festland
nach Oland, nach Nordstrand und Nordstrandischmoor. Die Arbeiten
dauern bis in den ersten Weltkrieg, Hooge erhält von 1911-1915
einen fast vollständigen Steindeichschutz. In den 1920er und
30er Jahren erhalten auch die anderen Halligen einen fast vollständigen
Steindeichschutz. Die einzige Ausnahme ist Norderoog. Seit den 1930er
Jahren ist der Bestand der Halligen nun endgültig gesichert.
Die Befestigungen mit Steinkanten und die Eindeichungen haben auch
andere Folgen, denn nun sind Häfen notwendig, wo man vorher
bei entsprechender Tide einfach in den Priel hineinfuhr. In der
Hallig herrschen damals ja noch Ebbe und Flut. Siele müssen
jetzt angelegt werden, um das Wasser gesteuert und kontrolliert
in die Halligpriele und wieder hinausfließen zu lassen. Die
Hooger Außenschleuse entsteht bereits 1916 mit der Fertigstellung
des Deichs, die Innenschleuse wird in der dreißiger Jahren
fertig. "Der Deich muß nun auch gepflegt werden,"
berichtet Siegfried Baudewig:"wenn im Winter Schäden
entstehen, wird zunächst notdürftig geflickt, zunächst
mit Stroh, Bestricken nennt man das. Im Frühjahr darauf werden
dann die schadhaften Stellen mit Soden regulär ausgebessert."
GALERIE VOM LANDVERLUST UND HALLIGSCHUTZ
Habel im Abbruch 1914
Oland 1895
Landunter, Langeness 1930
Hooge, Abbruchkante 1914
Alt-Peterswarft, Nordmarsch 1900
Halligkante, Nordmarsch 1920
Sommerdeich, Hooge
Besticken des Deiches, Hooge 1925
Jahreszahl im Hooger Sommerdeich
Hooge, Hallighafen, Schleuse
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